Die Förderung von Elektroautos ist sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen verfügbar, aber die Förderlandschaft zeichnet sich in Deutschland durch eine hohe Schnelllebigkeit und Dynamik aus, die längerfristig geltende Aussagen deutlich erschweren. Aktuell geht der Trend dahin, verstärkt den Aufbau von (öffentlicher) Ladeinfrastruktur zu unterstützen. Vor der Anschaffung von E-Fahrzeugen und/oder Ladeinfrastruktur sollten Sie sich demnach noch einmal eingehend informieren oder von Fachunternehmen beraten lassen. Hier sind dennoch einige allgemeine Unterschiede und Möglichkeiten, die sich für beide Gruppen bieten:

Privatpersonen können auch in Deutschland von verschiedenen Förderinstrumenten, bspw. Steuervorteilen, profitieren, die die Anschaffungs- oder Betriebskosten von E-Autos reduzieren. Neben steuerlichen Vorteilen ist das zurzeit einzige national geregelte Förderprogramm, von dem auch privat angeschaffte und genutzte E-Fahrzeuge profitieren, die THG-Quote. Manchmal gibt es auch attraktive regionale Programme, die die Anschaffung von E-Autos unterstützen.

In Deutschland sind E-Autos bis zum 31.12.2030 von der Kfz-Steuer befreit. Die Steuerbefreiung gilt nicht für Plug-in-Hybride.

Förderprogramme können auch die Anschaffung und/oder Installation privater, öffentlich zugänglicher Normal- und Schnellladestationen unterstützen. Beispiele hierfür sind das Förderprogramm "progres.nrw" in Nordrhein-Westfalen, "Charge@BW" in Baden-Württemberg, die „Innovationsförderung“ in Hessen oder das "WELMO"-Programm in Berlin.

Unternehmen können von steuerlichen Vorteilen profitieren, wenn sie Elektroautos für geschäftliche Zwecke nutzen. Dazu gehören die Möglichkeit der Abschreibung des Fahrzeugwerts (AfA) und die Vorsteuerabzugsfähigkeit beim Kauf.

Gewerblich genutzte Elektroautos können unter Umständen schneller abgeschrieben werden als herkömmliche Fahrzeuge, was zu Steuervorteilen führen kann.

Einige Länder bieten spezielle Förderprogramme für Unternehmen an, die in Elektrofahrzeuge investieren, einschließlich Zuschüssen für den Kauf von Fahrzeugflotten oder die Einrichtung von Ladestationen am Unternehmensstandort.

Elektroautos, die als Firmenwagen genutzt werden, profitieren von einer vergünstigten Dienstwagenbesteuerung.

Elektroautos, die als Firmenwagen genutzt werden, können unter Umständen günstigere Regelungen bei der Versteuerung des geldwerten Vorteils bieten.

Einige Bundesländer bieten spezielle Förderprogramme für Unternehmen an, die in Elektromobilität investieren, einschließlich Zuschüsse für den Kauf von E-Fahrzeugen und die Einrichtung von Ladestationen am Unternehmensstandort (Beispiele sind die Förderprogramme „progres.nrw“ und „Charge@BW“). Teilweise werden auch Beratungsdienstleistungen bezuschusst.

Einige Bundesländer und Kommunen bieten eigene Subventionen an, die besonders in Deutschland nach dem Wegfall vieler wichtiger nationaler Förderprogramme immer wichtiger werden. Diese können sich auf den Kaufpreis, die Anschaffung und Installation von Ladestationen.
 
  • In einigen Städten können Elektroauto-Besitzer:innen von Vergünstigungen wie kostenlosen oder bevorzugten Parkplätzen (bspw. in Berlin, Hamburg und München), der Nutzung von Busspuren (bspw. in Essen, Dortmund und Karlsruhe) oder reduzierten Mautgebühren profitieren.
  • Oft können regionale Förderungen mit den staatlichen Prämien kombiniert werden, um die finanzielle Unterstützung für Kaufende zu maximieren. Es ist jedoch wichtig, die jeweiligen Richtlinien zu prüfen, da es Einschränkungen geben kann.
  • Förderfähig können reine ElektroautosPlug-in-Hybride, aber auch Brennstoffzellenfahrzeuge sein.
  • In der Regel müssen Antragsteller:innen ihren Wohnsitz oder Firmensitz in der Region haben, die die Förderung anbietet.
  • Einige Programme erfordern, dass das Elektroauto bestimmte Umwelt- oder Nachhaltigkeitskriterien erfüllt, wie eine Mindestreichweite oder CO2-Emissionen unter einem bestimmten Grenzwert.
  • Es können Fristen für die Antragstellung gelten, die eingehalten werden müssen, um die Förderung zu erhalten.
  • Manche Förderprogramme verlangen den Nachweis, dass das Fahrzeug in der Region genutzt wird, wie z.B. ein Fahrtenbuch.
  • Die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) ist ein Instrument der Bundesregierung, das helfen soll, die CO₂-Emissionen im Verkehrssektor zu senken. 
  • Unternehmen, die fossile Brennstoffe wie Benzin oder Diesel verkaufen, müssen eine bestimmte Menge ihrer CO₂-Emissionen kompensieren. Diese Unternehmen können sogenannte THG-Zertifikate erwerben, um die von ihnen verursachten Emissionen auszugleichen.
  • Halter:innen von E-Autos profitieren von dieser Regelung, da ihre Fahrzeuge keine direkten CO₂-Emissionen erzeugen. Sie können die durch den Betrieb ihres Elektroautos eingesparte Menge an CO₂ als THG-Zertifikat verkaufen. Dies wird in der Regel über spezielle Anbieter oder Plattformen abgewickelt, die den Verkauf der Zertifikate an Unternehmen organisieren.
  • Besitzer:in eines E-Autos können durch den Verkauf dieser THG-Zertifikate jährlich eine Prämie erhalten – je nach Anbieter um die 70 EUR für einen PKW, 115 EUR für einen Transporter und 850 EUR für einen E-LKW. Das ist ein zusätzlicher Anreiz, auf ein Elektrofahrzeug umzusteigen und aktiv zur CO₂-Reduktion beizutragen.
In der Regel können Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Stiftungen und teilweise auch Kommunen Fördermittel beantragen. Die genauen Antragsberechtigungen können je nach Förderprogramm variieren.
Die Förderfähigkeit kann sich auf reine Elektroautos, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge erstrecken. Es gibt oft spezifische Anforderungen hinsichtlich der elektrischen Reichweite und des maximalen Nettolistenpreises. Die Förderungen für Hybrid-Modelle werden jedoch immer seltener. Neben Pkw sind grundsätzlich auch Elektronutzfahrzeuge förderfähig.
Die Höhe der Förderung variiert je nach Fahrzeugtyp und Land. Sie kann als Pauschalbetrag oder als Prozentsatz des Kaufpreises angegeben werden und wird häufig in Kombination mit einer Herstellerbeteiligung gewährt.
Vereinzelt ist es möglich, nationale Förderungen mit regionalen oder lokalen Subventionen zu kombinieren. Es ist jedoch wichtig, die jeweiligen Richtlinien zu prüfen, da es Einschränkungen geben kann.
Die Beantragung der Förderung erfolgt in den meisten Fällen vor der Bestellung bzw. dem Kauf oder Leasing des Fahrzeugs über ein Online-Portal der zuständigen Förderinstitution. Im Laufe des Prozesses müssen Sie dann verschiedene Unterlagen einreichen, wie z.B. die Rechnung des Fahrzeugs und den Nachweis der Zulassung.
Ja, es gibt in der Regel eine Frist, innerhalb derer der Antrag nach dem Kauf oder der Zulassung des Fahrzeugs gestellt werden muss. Die genauen Fristen finden Sie in den Förderbedingungen.
Einige Förderprogramme schließen auch junge Gebrauchtwagen ein, allerdings gibt es hierfür oft spezifische Bedingungen, wie eine maximale Erstzulassungsdauer oder Kilometerleistung.
Ja, je nach Förderprogrammen können sowohl die Anschaffung als auch die Installation von Ladestationen (ggf. notwendige Baumaßnahmen und Netzanschlüsse) gefördert werden.
Dies hängt von den spezifischen Bedingungen des Förderprogramms ab. Manche Programme verlangen, dass das Fahrzeug für eine bestimmte Zeit gehalten wird, um die Förderung nicht zurückzahlen zu müssen.
In vielen Ländern sind Elektroautos von der Kfz-Steuer befreit oder profitieren von einer reduzierten Steuer. Die Förderung selbst hat in der Regel keinen direkten Einfluss auf die Kfz-Steuer.