Förderungen für Privatpersonen und Unternehmen
Die Förderung von Elektroautos ist sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen verfügbar, aber die Förderlandschaft zeichnet sich in Deutschland durch eine hohe Schnelllebigkeit und Dynamik aus, die längerfristig geltende Aussagen deutlich erschweren. Aktuell geht der Trend dahin, verstärkt den Aufbau von (öffentlicher) Ladeinfrastruktur zu unterstützen. Vor der Anschaffung von E-Fahrzeugen und/oder Ladeinfrastruktur sollten Sie sich demnach noch einmal eingehend informieren oder von Fachunternehmen beraten lassen. Hier sind dennoch einige allgemeine Unterschiede und Möglichkeiten, die sich für beide Gruppen bieten:
Regionale Förderprogramme
Einige Bundesländer und Kommunen bieten eigene Subventionen an, die besonders in Deutschland nach dem Wegfall vieler wichtiger nationaler Förderprogramme immer wichtiger werden. Diese können sich auf den Kaufpreis, die Anschaffung und Installation von Ladestationen.
Wissenswertes
Spezifische Voraussetzungen
THG-Quoten für E-Autos
Häufig gestellte Fragen:
In der Regel können Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Stiftungen und teilweise auch Kommunen Fördermittel beantragen. Die genauen Antragsberechtigungen können je nach Förderprogramm variieren.
Die Förderfähigkeit kann sich auf reine Elektroautos, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge erstrecken. Es gibt oft spezifische Anforderungen hinsichtlich der elektrischen Reichweite und des maximalen Nettolistenpreises. Die Förderungen für Hybrid-Modelle werden jedoch immer seltener. Neben Pkw sind grundsätzlich auch Elektronutzfahrzeuge förderfähig.
Die Höhe der Förderung variiert je nach Fahrzeugtyp und Land. Sie kann als Pauschalbetrag oder als Prozentsatz des Kaufpreises angegeben werden und wird häufig in Kombination mit einer Herstellerbeteiligung gewährt.
Vereinzelt ist es möglich, nationale Förderungen mit regionalen oder lokalen Subventionen zu kombinieren. Es ist jedoch wichtig, die jeweiligen Richtlinien zu prüfen, da es Einschränkungen geben kann.
Die Beantragung der Förderung erfolgt in den meisten Fällen vor der Bestellung bzw. dem Kauf oder Leasing des Fahrzeugs über ein Online-Portal der zuständigen Förderinstitution. Im Laufe des Prozesses müssen Sie dann verschiedene Unterlagen einreichen, wie z.B. die Rechnung des Fahrzeugs und den Nachweis der Zulassung.
Ja, es gibt in der Regel eine Frist, innerhalb derer der Antrag nach dem Kauf oder der Zulassung des Fahrzeugs gestellt werden muss. Die genauen Fristen finden Sie in den Förderbedingungen.
Einige Förderprogramme schließen auch junge Gebrauchtwagen ein, allerdings gibt es hierfür oft spezifische Bedingungen, wie eine maximale Erstzulassungsdauer oder Kilometerleistung.
Ja, je nach Förderprogrammen können sowohl die Anschaffung als auch die Installation von Ladestationen (ggf. notwendige Baumaßnahmen und Netzanschlüsse) gefördert werden.
Dies hängt von den spezifischen Bedingungen des Förderprogramms ab. Manche Programme verlangen, dass das Fahrzeug für eine bestimmte Zeit gehalten wird, um die Förderung nicht zurückzahlen zu müssen.
In vielen Ländern sind Elektroautos von der Kfz-Steuer befreit oder profitieren von einer reduzierten Steuer. Die Förderung selbst hat in der Regel keinen direkten Einfluss auf die Kfz-Steuer.